Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Lashstylisten Grundausbildung / Perfektionstraining für Lashstylisten /Lashlifting Ausbildung / Volumenwimpern Ausbildung
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Stand: Mai/2019, gültig ab 4. Mai. 2019
Punkt 1: Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
1.2 Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die Firma Lasheffect (in der Folge kurz als „Ausbildner“ bezeichnet) unter Festlegung der/des von Lasheffect angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch den Ausbildner. Alle angebotenen Leistungen von Lasheffect erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung der zugegangenen und angenommenen Anmeldung sowie dieser vorliegenden AGB.
1.3 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die AGBs des Vertragspartner werden grundsätzlich nicht anerkannt, und gelten nur, wenn Lasheffect deren Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt hat.
1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in im Sinne des § 1 KSchG, so sind ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen.
1.5 Etwaige Gehilfen von Lasheffect sind nicht dazu befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu versprechen, welche über den Inhalt des schriftlich abgeschlossenen Vertrages hinausgehen.
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Punkt 2: Umfang und Inhalt des Ausbildungsvertrages
2.1 Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung oder durch gesonderten Auftrag gebuchten Ausbildungs- oder Leistungspaket.
2.2 Die Ausbildungs- und Leistungspakete beinhalten:
Jeder Kurs beinhaltet einen Theoretischen Überblick und Besprechung, sowie Praxis am Modell. Beim Grundkurs werden insgesamt sechs Modelle erarbeitet, bei allen anderen Kursen je ein Modell.
2.3 Der Unterricht erfolgt in Form von geschlossenen Gruppenkursen, soweit sich aus der Beschreibung des jeweiligen Ausbildungs- und Leistungspaketes nichts anderes ergibt.
2.4 Vereinbarte Kurstermine können von Lasheffect verschoben werden. Werden entfallene Termine oder Teilleistungen nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch Lasheffect nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Teilleistung hinausgehenden Ersatzansprüche zu.
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Punkt 3: Vertragsdauer
3.1 Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde beginnt die Ausbildung mit der ersten in Anspruch genommenen Leistung, die auf den Abschluss des Ausbildungsvertrages folgt.
3.2 Der Vertrag endet mit Bestehen der Zertifikatsprüfung beim Lashstylisten Grundkurs bzw. der Ausstellung der Kursbestätigung (Zertifikat).
3.3 Hat der Kunde innerhalb von 5 Monaten ab Ausbildungsbeginn die Zertifikatsprüfung beim Grundkurs nicht erfolgreich bestanden (bzw. die entsprechenden Module absolviert), endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist.
3.4 Lasheffect behält es sich vor, bei Zahlungsverzug sowie bei einer schwerwiegenden Erschütterung des Vertrauens in die Person des Teilnehmers, die zur Unmutbarkeit der weiteren Aufrechterhaltung des Vertrages führt (zB Diebstahl ,...) , vom Vertrag zurückzutreten, und gemäß dem Gesetz Schadenersatz zu verlangen. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist Lasheffect berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
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Punkt 4: Vertragsabschluss
4.1 Anmeldungen sind nur in schriftlicher Form zulässig. Dies kann sowohl via E-Mail, Fax, Einschreiben oder persönlich in den Geschäftsräumen erfolgen.
4.2 Die Anmeldung kommt erst dann zustande, wenn diese von Lasheffect schriftlich bestätigt wurde.
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Punkt 5: Persönliche Voraussetzungen
5.1 Mündige Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer Erziehungsberichtigten. Voll geschäftsfähige Personen ab dem 18. Lebensjahr bedürfen keinerlei weiteren Vorkennnissen für die Grundausbildung.
5.2 Für die Anmeldung zum Kurs der Volumentechnik und des Lashlifting hingegen ist die Grundausbildung Voraussetzung. Eine Ausnahme vom zweiten Punkt bildet die Berufsgruppe der Friseure sowie der Kosmetiker.
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Punkt 6: Rücktritt vom Vertrag und Stornierung
6.1 Verbraucher sind gem FAGG berechtigt, binnen 14 Tagen den Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zu erklären.
6.2 Diese Regelung gilt nicht für abgeschlossene Ausbildungsverträge, bei welchem das Datum des Kurses innerhalb der darauffolgenden 14 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Maßgebend bei der Fristeinhaltung ist der Poststempel.
6.3 Die Stornierung ist in schriftlicher Form bis spätestens 21 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn an Lasheffect zu senden, ohne dafür Stornokosten bezahlen zu müssen. Bei später vorgenommenen Stornierungen, werden 80 % Stornokosten berechnet.
6.4 Bei Stornierungen bis zu drei Tagen vor Ausbildungsbeginn wird der ganze Kursbetrag einbehalten; Teilzahlungsvereinbarungen werden in diesem Zuge nichtig und der ganze Betrag ist binnen einer Frist von 5 Werktagen zu entrichten.
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Punkt 7: Ausbildungskosten, Verrechnung, Zahlungsverzug, Kosten versäumter Termine
7.1 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz (zzgl. allfälliger Umsatzsteuer zu bezahlen, sollte Lasheffect ggf. seine Geschäftsform dahingehend verändern, nicht mehr Umsatzsteuerbefreit zu sein). Lasheffect ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.
7.2 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht Anderes bestimmt ist, ist die Lasheffect berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen/Teilleistungen, welche durch den Kunden aus welchen, in seiner Interessensphäre liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen.
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Punkt 8: Fälligkeit Betrages und Umfang
8.1 Binnen 14 Kalendertagen nach der verbindlichen Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 % des Kursbetrages auf das Konto von Lasheffect zu entrichten. Die restliche Summe muss am Tag des ersten Ausbildungstages zu entrichten sein. Dies kann Bar erfolgen, oder durch Bankbeleg am ersten Tag der Ausbildung bestätigt werden.
8.2 Teilzahlungen können nur binnen der ersten Woche nach Vertragsabschluss vereinbart werden. Bei Teilzahlungen werden 5% Teilzahlungsgebühr extra verrechnet. Aufgrund der Kleinstgewerberegelung ist Lasheffect umsatzsteuerbefreit.
8.3 Der Kursbetrag umfasst die theoretische und praktische Ausbildung sowie etwaige Kursunerlagen. Materialkosten, Übernächtigung und Verpflegung sind ausdrücklich nicht inkludiert.
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Punkt 9 : Kursveranstaltungen
9.1 Die Grundausbildung umfasst folgendes: 3 Einheiten Theorie, 6 Modelle zur praktischen Übung. Bei 4 Modellen wird ein Neuset der 1:1
Wimpernverlängerung erlernt. An einem weiteren Modell wird einmal das ReFill erlernt. Auch eine Einheit für ein Perfektionstraining ist inkludiert.
Perfektionstraining: Für all jene, welche die Grundausbildung nicht bei Lasheffect absolviert haben, ist es möglich extra ein Perfektionstraining zu buchen. Hierbei werden noch einmal die wichtigsten theoretischen Eckdaten vorgetragen, sowie an einem Modell praktisch erarbeitet.
Lashlifting: Es erfolgt eine theoretische Besprechung, darauf folgt der Praxisteil an einem Modell.
Volumenwimpern: Es erfolgt eine theoretische Besprechung, darauf folgt der Praxisteil an einem Modell.
Die Zeiten des Unterrichts werden kurz vorher den Teilnehmern in elektronischer Form bekannt gegeben.
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Punkt 10: Modelle
10.1 Für die Modelle ist der Kursteilnehmer selber verantwortlich. Sollte es zu einem Ausfall des Modelles kommen, ist der Teilnehmer verpflichtet für Ersatz zu sorgen. Andernfalls verfällt eine Einheit der Ausbildung mangels Modelles.
10.2 Pro Modell wird von Lasheffect ein Unkostenbeitrag von € 40 einbehoben.
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Punkt 11: Veranstaltungsort
11.1 Falls nichts gegenteiliger Vereinbart wurde, ist der Veranstaltungsort in den Geschäftsräumlichkeiten von Lasheffect in der Reslfelstraße 29, 4451 Garsten.
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Falls der Veranstaltungsort in die Räumlichkeiten des Kursteilnehmers verlegt wird, bzw. in einem von diesem zur Verfügung gestellten Raum, so werden 0,42 Cent / Km Kilometergeld extra in Rechnung gestellt. Im Österreichischen Raum entfällt diese Pauschale ab drei Kursteilnehmern.
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Punkt 12: Zertifikatsprüfung
12.1 Um eine Zertifizierung zu erlangen muss eine theoretische wie eine praktische Arbeitsprobe bei Lasheffect abgeliefert werden. Prüfungsberechtigt sind all jene Teilnehmer, welche mindestens 80 % der Ausbildung besucht haben (betrifft Grundkurs); für die Lashlifting, Volumen- und Perfektionsschulungen sind keine Prüfungen vorgesehen.
12.2 Bei positiv abgelegter Prüfung wird ein Zertifikat ausgehändigt. Die jeweilige Ausbildung orientiert sich an internationalen Standards, so wie auch an den Leitlinien der OÖ Wirtschaftskammer. Wimpernverlängerung stellt in OÖ ein Teilgewerbe von Kosmetik dar. Die Erlangung des Zertifikats ermöglicht dem Teilnehmer den erfolgreichen Antrag auf den Befähigungsnachweis (Feststellung der individuellen Befähigung), welche für eine Gewerbeanmeldung
gesetzlich vorgesehen ist. Das Bestehen der Befähigungsprüfung – so wie darüber hinaus auch die Erteilung und Ausstellung – ist Zuständigkeit der Behörde; Lasheffect übernimmt für das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung keinerlei Verantwortung oder Erfolgsverbindlichkeit.
12.3 Bei Nichtbestehen kann der Kursteilnehmer die Prüfung wiederholen. Der Unkostenbeitrag dafür beträgt € 50. Der Ort und die Zeit der Wiederholung werden mit dem Kursteilnehmer individuell vereinbart.
12.4 Eine Befreiung von der Prüfungsregelung für die Zertifikatserteilung ist ausgeschlossen.
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Punkt 13: Haftungsausschluss
13.1 Lasheffect haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, mit der Ausnahme von Personenschäden. Dies betrifft nicht schlicht grobe, krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
13.2 In Folge der Anwendung der durch Lasheffect erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegen Lasheffect geltend macht werden.
13.3 Vor etwaigen Behandlungen ist den Modellen sowie künftigen Kunden der Teilnehmern das Kundendatenblatt sowie die Einverständniserklärung auszuhändigen, sowie unterzeichnen zu lassen. Das Kundendatenblatt enthält auch eine genaue Auflistung möglicher Krankheiten und Allergien, welche eine Behandlung unmöglich machen würden. Der Teilnehmer hat dieses Vorgehen mit bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
13.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung jeglicher persönlicher Utensilien der Teilnehmer und Modelle wird keine Haftung übernommen. Dies umfasst ebenso die Starterpakete mit den Materialien.
13.5 Lasheffect übernimmt ebenso keine Haftung für die bereitgestellten Skripten, Kosmetikliegen, Arbeitslampen (...).
13.6 Der Teilnehmer hat die bereitgestellten Materialien im Eigentum von Lasheffect mit größter Sorgfalt zu behandeln, und hat diese, im Falle eines durch ihn entstandenen Schadens, in voller Höhe zu ersetzen.
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Punkt 14: Einwilligung, Datenschutz
14.1 Die übermittelten persönlichen Daten des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Im Zeitpunkt der Übermittlung der personenbezogenen Daten willigt der Teilnehmer ein, dass diese von Lasheffect zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Information darüber hinaus gespeichert und verwendet werden dürfen. Der Versand eines E-Mail Newsletter
sowie auf postalischem Wege wird hierdurch bewilligt. Jene Einwilligungen können jederzeit, und ohne Nennung von Gründen widerrufen werden. Vom Widerruf ausdrücklich ausgenommen sind all jene Datenverwendungen, welche für die Erfüllung der vertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten gegenüber den Teilnehmern unbedingt notwendig sind.
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Punkt 15: Gerichtsstand
15.1 Inhaber von Lasheffect ist Carmen Höller, Reslfeldstraße 29, 4451 Garsten
15.2 Für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort des Ausbildners zuständigen des Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inlandbeschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz von Lasheffect im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Teilnehmers liegt.
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Ich; .......................................... (Name der Kursteilnehmerin);
habe alle sieben Seiten der AGB von Lasheffect bei vollem Bewusstsein zur Kenntnis genommen, und Bestätige dies durch meine Unterschrift:
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.............................(Ort).................. (Datum);
..........................................................(Unterschrift der Kursteilnehmerin)
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II Dienstleistungen und Behandlungen von Lasheffect
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Punkt 1: Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
1.2 Die vorliegenden Bestimmungen gelten ausschließlich für alle angebotenen Dienstleistungen von Lasheffect.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten ausschließlich.
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Punkt 2: Dienstleistungen
2.1 Die angebotenen Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Bei den angebotenen Dienstleistungen (Wimpenverlängerungen, Wimpernlifting) kann es zu Augenrötungen, Allergiereaktionen, Schwellungen im Augenbereich, Verletzungen des Augapfels bis in der Theorie selten beschriebene Fälle des Erblinden kommen. Eine etwaige Verträglichkeitsgarantie wird von Lasheffect nicht abgegeben. Für solche Schäden, die nicht in unserer Verantwortung liegen, durch eigenes Fehlverhalten oder durch die Mitwirkung Dritter entstanden sind, haften wir nicht.
2.2 Kunden unter 18 Jahren müssen die schriftliche Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters vor Behandlungsbeginn vorlegen.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Lashstylistin vor Behandlungsbeginn über das Vorliegen etwaiger Krankheiten zu informieren.
2.4 Die Terminvereinbarung wird mit der Bestätigung der Terminanfrage des Kunden durch Lasheffect verbindlich. Lasheffect behält sich das Recht vor, Termine aus betrieblichen Gründen zu verschieben. In solchen Fällen wird der Kunde über einen allfälligen Ersatztermin informiert, der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten. Erfolge die Bezahlung des verschobenen Termins bereits im Voraus, so wird diese Leistung auf den Ersatztermin angerechnet.
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Punkt 3: Ausfallsgebühr
3.1 In jenen Fällen, in welchen der Kunde nicht zum vereinbarten Termin erscheint, oder eine Absage unter 24 Stunden vor dem Termin erfolgt, so ist eine Ausfallsgebühr in der Höhe von 80 % zu bezahlen. Bei Terminabsagen unter 12 Stunden wird eine Ausfallsgebühr von 100 % (Wert der Dienstleistung) in Rechnung gestellt. Nur so kann der betriebliche Ablauf gewährleistet werden.
3.2 Erscheint der Kunde zu spät, so besteht sein Anspruch nur auf Behandlung in der Länge des vereinbarten Behandlungstermins. Lasheffect ist jedoch dazu berechtigt, die Dienstleistung in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, und zwar auch in all jenen Fällen, in welchen die tatsächliche Behandlungsdauer die vereinbarte unterschritten hat.
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Punkt 4: Preise
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschusses geltenden Preise.
4.2 Das Entgelt ist mit der Beendigung der Dienstleistung fällig.
4.3 Hat der Kunde entgegen der Vereinbarung bei Fälligkeit kein Bargeld mit, so wird eine digitale Rechnung versendet. Die Banküberweisung muss noch am gleichen Werktag durchgeführt werden.
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Punkt 5: Warenumtausch
5.1 Da es sich bei den von Lasheffect angebotenen Produkten um Hygieneprodukte (Wimpernshampoo usw) handelt, welche nur von einer Person verwendet werden dürfen, ist ein Umtausch ausgeschlossen. Bereits das Öffnen der Verpackung gilt als Ingebrauchnahme. Umgetauscht können nur solche Produkte werden, bei welchen die Umverpackung (Folie) noch intakt ist.
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Punkt 6: Reklamationen
6.1 Etwaige Beschwerden müssen binnen 48 Stunden bei Lasheffect angezeigt werden. Resultiert die Beschwerde aus einem Umstand, welcher nicht auf das Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen ist, so hat der Kunde ein Recht auf kostenfreie Behebung des Umstandes.
6.2 Weitergehende Gewährleistungsansprüche und der Ersatz von etwaigen Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt für alle Fälle ausgenommen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Ansprüche gegen Lasheffect sind binnen einem Jahr ab Leistungserbringung geltend zu machen.
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Punkt 7: Kundendaten
Die Verarbeitung von Kundendaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Sämtliche Informationen bzgl. der Datenverwendung sind in den Datenschutzerklärungen enthalten.
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Punkt 8: Gerichtsstand
8.1 Inhaber von Lasheffect ist Carmen Höller, Reslfeldstraße 29, 4451 Garsten
8.2 Für Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsveretrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort von Lasheffect zuständigen des Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inlandbeschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz von Lasheffect im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Teilnehmers liegt.
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Punkt 9: Weitere Bestimmungen
9.1 Jegliche Abweichung der AGBs bedürfen der Schriftform, dies betrifft allfällige Änderungen oder Ergänzungen.
9.2 Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen, wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages nicht berührt.
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Musterrücktrittsformular
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An
Fa. Lasheffect
Reslfeldtstraße 29
4451 Garsten
Österreich
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PER E-MAIL: info@lasheffectaustria.com (*)
Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*)/die Erbringung folgender DIenstleistungen (*) zurück:
[Beschreibung der Waren/Leistungen laut Auftragsbestätigung bzw. Rechnung]
Nummer der Auftragsbestätigung/Rechnung:
bestellt am:
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